Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwältin Isermann, die den Lehrgang zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Berlin mit Prüfungsklausuren erfolgreich abgeschlossen hat und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht in DAV (Deutscher Anwalt Verein) ist, berät und vertritt seit Jahren:
- Architekten, Ingenieure, Fachplaner
- Bauauftraggeber
- Bauunternehmer
- Bauträger
- Baustofflieferanten
Rechtssicherheit für Architekten / Ingenieure
- Klare Verträge unter Beachtung der Änderungen durch die neue HOAI seit 18.8.2009, z.B.
- geändertes Kostenberechnungsmodell
- DIN 276 Fassung Dezember 2008
- Bonus-/Malus-Regelung
- Durchsetzung von Honoraransprüchen
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Sicherer Umgang mit der Haftpflichtversicherung
- Baujuristische Beratung bei komplexen juristischen Sachverhalten - z.B. Vertragsstrafenregelungen
Rechtssicherheit für Bauauftraggeber und Bauunternehmer
- Bauverträge mit deutlichen Regelungen der Zuständigkeiten, Zeitabläufe, genauer Leistungsbeschreibung
- Begleitung der Vertragsabwicklung bei Vergütungsansprüchen (Abnahme/prüfbare Abrechnung)
- Durchsetzung der Mängelbeseitigungsrechte des Bauauftraggebers
- Durchsetzung der Werklohnansprüche des Bauunternehmers
- Beweissicherung
- Bauhandwerkersicherungshypothek
- Bauforderungssicherungsgesetz