Anwaltskanzlei Isermann



Vergabe­recht

Beim materiellen Vergaberecht handelt es sich um eine überdurchschnittlich komplizierte Materie, die nicht nur in kurzer Zeit zahlreiche Veränderungen und Neuregelungen erfahren hat, sondern auch durch komplexe gemeinschaftsrechtliche Fragen überlagert ist.

Das Vergabeverfahren verlangt außerdem sehr schnelles Handeln auf Seiten des Bieters oder Bewerbers bzw. seiner anwaltlichen Vertretung.

So muss ein Bieter vermeintliche Vergabefehler unverzüglich rügen.

Angesichts der kurzen Fristen im Vergaberecht muss die Rüge grundsätzlich binnen 1 - 3 Tagen erfolgen!

Anderenfalls ist ein Nachprüfungsantrag des Bieters wegen Unzulässigkeit zurück­zuweisen.

Eine Rügefrist von bis zu 2 Wochen kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn die Abfassung der Rüge durch eine besonders schwierige Sach- und /oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

Das Nachprüfungsverfahren ist gerichtsähnlich ausgebildet, so dass die Beteiligten auch prozessuale Kenntnisse haben müssen, um ihre Rechte umfassend zu wahren.

Mit dieser Begründung gesteht u. a. die Vergabekammer Niedersachsen sogar der öffentlichen Auftraggeberin und Ausschreibungsbehörde die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu.

Lesen Sie bitte auch Rechts-Express-Vergaberecht!